Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Zerotrace37 (nachfolgend „Auftragnehmer") und dessen Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich Cybersecurity, insbesondere Penetration Testing, Sicherheitsaudits, Incident Response, Betrugsermittlung und verwandte Beratungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliches Angebot des Auftragnehmers und dessen schriftliche Annahme durch den Auftraggeber zustande, etwa per E-Mail oder mittels eines gesondert unterzeichneten Auftragsformulars. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Bei Leistungen mit Bezug zu IT-Systemen Dritter (insbesondere Penetration Testing) ist zusätzlich ein gesondertes Autorisierungsdokument (Rules of Engagement) erforderlich, das Umfang, Zeitfenster und ausdrückliche Freigabe des Systeminhabers regelt.
Leistungsumfang
Art, Umfang und Ausführung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Einzelauftrags. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der IT-Sicherheit.
- Penetration Tests werden ausschließlich innerhalb des vereinbarten Testfensters und Scopes durchgeführt
- Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien
- Ergebnisse werden in Form eines schriftlichen Berichts mit Schweregrad-Einstufung übergeben
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Erteilung der Testfreigabe berechtigt ist, und stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Erkenntnisse aus Sicherheitsanalysen, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Auf Wunsch des Auftraggebers wird zusätzlich eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Sicherheitsforschung. Ein Penetration Test oder Audit stellt eine Momentaufnahme dar und garantiert keine vollständige Freiheit von Sicherheitslücken, auch nicht für nach Testabschluss vorgenommene Änderungen am System.
Beanstandungen der Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Ergebnisberichts, schriftlich mitzuteilen.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Bei Penetration Tests und Sicherheitsanalysen besteht ein Restrisiko technischer Beeinträchtigungen der getesteten Systeme (z. B. Instabilität, kurzzeitige Nichtverfügbarkeit). Dieses Risiko wird vor Testbeginn im Rahmen der Autorisierung ausdrücklich besprochen und vom Auftraggeber akzeptiert.
Laufzeit und Kündigung
Einzelaufträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Bei fortlaufenden Leistungsverhältnissen (z. B. Retainer, Monitoring) gilt die im Angebot vereinbarte Kündigungsfrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: August 2026